Der Umgang mit fremdem Geld und Gut erfordert ein besonderes Maß an objektiven Schutzmechanismen, im Interesse des Ordens ebenso wie im Interesse derjenigen, die die Verwaltung operativ selbständig erledigen.
- Vorbereitung von Rahmen und Grundsatzbeschlüssen (z.B. Jahresbudget)
- Finanzverwaltung (Zahlungsverkehr, Direktanlage von Anleihen u. Fonds …)
- Liegenschaftsverwaltung für nicht ordensnotwendige Immobilien
- Aufsicht über Einrichtungen und Betriebe
- Hauswirtschaftliche Versorgung
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